Internationale Angelegenheiten:

Die Anwaltskanzlei unterstützt Mandanten bei der Durchführung von Gerichtsverfahren auch außerhalb der Republik Polen in vielen europäischen Ländern, insbesondere verbunden mit :

  • Personenschäden durch Autounfälle, Arbeitsunfälle, aber auch medizinische Kunstfehler,
  • im Bereich des Familienrechts, wenn einer der Ehepartner oder Elternteile nicht die polnische Staatsbürgerschaft besitzt oder dauerhaft außerhalb Polens lebt,
  • grenzüberschreitende geschäftliche Angelegenheiten im Rahmen von Verträgen mit außerhalb Polens ansässigen Auftragnehmern im Rahmen von Verträgen im Ausland, einschließlich solcher, die sich auf die Nichtzahlung des von der Vertragspartei geschuldeten Gesamtbetrags beziehen.