Arbeitsrecht:

  • Geltendmachung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverträgen,
  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Wiedereinstellung,
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit einer unrechtmäßigen Kündigung des Arbeitsverhältnises;
  • Vorbereitung und Begutachtung von Arbeitsvertragsentwürfen, zivilrechtlichen Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen und Managementverträgen;
  • Geltendmachung von Ansprüchen wegen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten;
  • Geltendmachung von Ansprüchen von Mitarbeitern im Zusammenhang mit Mobbing und Diskriminierung.