Erbrecht:

  • Vertretung von Kunden in Fällen einer Erbschaft als gesetzliches Erbe oder aufgrund eines Testaments ,
  • Fälle zur Aufteilung des Nachlasses, einschließlich der Bestimmung der Bestandteile des Nachlasses und seines Wertes, der Aufteilung des Nachlasses und der Aufhebung des Miteigentums,
  • Fälle zur gestzlichen Pflichtanteilen,
  • Feststellung der Ungültigkeit eines Testaments,
  • Feststellung der Erbunwürdigkeit,
  • Aufstellung von Verzeichnis der zu erbenden Dinge,
  • Schutz vor Erbschaftsschulden,
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Nachlass.