Darlehen in Schweizer Franken:
- Kündigung des Darlehensvertrags in Franken bei gleichzeitiger Rückzahlung bereits gezahlter Kapital- und Zinsraten und anderer Leistungen (Provisionen, Gebühren, Versicherungsprämien),
- Das sogenannte De-Frankieren des Darlehens in Franken, d. h. die Rückzahlung überbezahlter Darlehensraten aufgrund von verbotenen verwendeten Vertragsbestimmungen und Rückerstattung von Versicherungsgebühren, des sogenannten Geringen Eigenbeitrages bei gleichzeitiger Reduzierung der Beträge der derzeit zurückgezahlten Kapital- und Zinsraten.