Familiengesetz:

  • Durchführung von Scheidungs- oder Trennungsklagen,
  • im Bereich von Unterhaltszahlungen – Erhöhung oder Verminderung der Unterhaltszahlungen und Feststellung des Ablaufs der Unterhaltspflicht,
  • Feststellung von Kontakten mit dem Kind,
  • Durchführung von Fällen, in denen die Ausübung des elterlichen Sorgerechts anvertraut, eingeschränkt, entzogen oder ausgesetzt wird;
  • Einspruch gegen die Feststellung der Vaterschaft, Feststellung der Vaterschaft,
  • Verfahren im Zusammmenhang mit Namensänderung,
  • Angelegenheiten zur Entmündigung,
  • Feststellung der Trennung von Eigentum,
  • gerichtliche und außergerichtliche Aufteilung des gemeinsamen Miteigentums, einschließlich der Feststellung ungleicher Anteile an dem gemeinsam entstandenen Miteigentum;
  • Einholung von Entscheidungen des Vormundschaftsgerichts über die Ernennung eines Vormunds, der das Kind vertritt,
  • Fragen im Zusammenhang mit der Erteilung einer Ersatzeinwilligung im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern des Kindes, in solcher Fragen wie der Einwilligung zur Heilbehandlung oder dem Erhalt von Bildung.