Inkasso und Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher:

  • Rechtshilfe in jeder Phase des Vollstreckungsverfahrens, auch im Rahmen eines Streits aufgrund einer Anti-Vollstreckungsmaßnahme;
  • Inkasso – Unterstützung bei der Suche nach dem Vermögen des Schuldners und der Eintreibung der Schulden, Überwachung der Zahlungstermine,
  • Anfechtung rechtswidriger Tätigkeiten von Vollzugsbehörden,
  • Vertretung von Schuldnern in Verfahren wegen Entzug eines Vollstreckungstitels und Freigabe des beschlagnahmten Gegenstands von der Vollstreckung.