Inkasso und Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher:
- Rechtshilfe in jeder Phase des Vollstreckungsverfahrens, auch im Rahmen eines Streits aufgrund einer Anti-Vollstreckungsmaßnahme;
- Inkasso – Unterstützung bei der Suche nach dem Vermögen des Schuldners und der Eintreibung der Schulden, Überwachung der Zahlungstermine,
- Anfechtung rechtswidriger Tätigkeiten von Vollzugsbehörden,
- Vertretung von Schuldnern in Verfahren wegen Entzug eines Vollstreckungstitels und Freigabe des beschlagnahmten Gegenstands von der Vollstreckung.